Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Leider ist es oft schwer, kurzfristig einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Die Wartezeiten in Ballungsgebieten betragen zurzeit im Durchschnitt mindestens 4 Monate.

Rechnungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, was Sie dafür tun können, siehe unten.

Außerdem gibt es eine Servicestelle der Krankenkasse, diese vermittelt anfragenden Patienten Termine bei niedergelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie erreichen die Servicestelle Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 116 117.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen „Wunschtermin“ oder „Wunschtherapeuten“ haben.


Was können Sie tun, damit die Krankenkasse evtl. Ihre Sitzungen beim Heilpraktiker übernimmt?

Vor Beginn einer Therapie bei mir, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Als Antragsteller müssen Sie folgendes vorlegen:

1. Eine Überweisung oder besser eine Notwendigkeitsbescheinigung, in der ein Facharzt für Psychiatrie (oder auch Ihr Hausarzt) eine Diagnose nach ICD-10 stellt sowie den Behandlungsbedarf bestätigt. Sinnvoll ist ein Arztbrief aus dem hervorgeht, dass es bei Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden – und damit auch zu höheren Behandlungskosten – kommen kann.

2. Einen Nachweis, dass Sie in den nächsten drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen können. Dazu erstellen Sie eine Liste mit allen Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (mindestens 5, besser mehr Therapeuten), wann Sie dort wegen eines Termins angefragt haben und mit welchem Ergebnis (kein Termin möglich, keinen Rückruf erhalten, Termin erst in 4 Monaten etc.)

3. Die Möglichkeit eines unmittelbaren Therapiebeginns bei einem Therapeuten mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Dies ist bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Regel möglich.

Einen Musterbrief an die gesetzliche Krankenkasse zur Übernahme der Kosten finden Sie hier:

Antrag Kostenerstattung Gesetzliche Krankenkasse
Microsoft Word-Dokument [14.9 KB]

Kontakt zu Angelika Lerm