Die Vorteile einer Privatpraxis für Sie

Nicht jede Krise ist auch gleich eine Krankheit!

Oft helfen einfühlsame Gespräche und eine intensive Beratung, nicht immer ist eine langfristigen Psychotherapie nötig.

Keine langen Wartezeiten auf einen Termin oder Therapieplatz

Wartelisten bei kassenärztlich Therapeuten und Ärzten können sehr lang und Sie müssen mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten. Falls Sie als Kassenpatient auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung warten, können wir die Wartezeit gemeinsam überbrücken (zum Beispiel mit Gesprächstherapie oder Entspannungsmethoden), damit Sie sich auch in dieser Zeit schon besser fühlen.
Ein Muster für ein Schreiben an Ihre Krankenkasse zur Kostenübernahme finden Sie unter „Links“

Sie entscheiden über Ihre Gesundheit und nicht Ihre Krankenkasse. Das Warten auf eine Genehmigung oder das Aufzählen Ihrer Probleme auf einem Antragsformular können sehr nervenaufreibend sein. Für die Behandlung in meiner Praxis benötigen Sie keine Genehmigung Ihrer Kasse oder ein Überweisungsschreiben Ihres Arztes – Sie können kurzfristig kommen.

Eine Stunde ist schnell vorbei. Wir können für eine Therapiesitzung so viel Zeit für Sie einplanen, wie Sie möchten.
Termine am Abend und an Wochenenden sind ebenfalls möglich.

Absolute Vertraulichkeit!
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht und gebe ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Informationen an Privatpersonen, Institutionen oder Versicherungsträger weiter.

Kein Eintrag in Ihrer Krankenakte

Eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie muss z.B. bei Abschluss einer neuen Lebensversicherung angegeben werden. Bei einem Wechsel zur privaten Krankenkasse oder auch nur in einen anderen Tarif wird Ihre Erkrankung wieder zum Thema. Vor der Verbeamtung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Nahezu alle Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen psychische Vorerkrankungen als Grund für eine Berufsunfähigkeit aus.
Eine Behandlung in meiner Praxis erscheint nirgendwo in Ihren Akten und ist Ihre ganz persönliche Angelegenheit.

Steuerliche Absetzbarkeit
Rechnungen über Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden und die Ihre zumutbare Belastung übersteigen, können als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.


Angelika Lerm, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Zertifizierte Wechseljahreberaterin, Job- und Karriere Coach

Meine Praxis finden Sie in Unterschleissheim bei München.
Ich arbeite mit Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Hypnosetherapie, EFT, Entspannungsmethoden, Meditation.
Meine Kunden kommen aus Unterschleissheim, Oberschleissheim, Eching, Neufahrn, Garching, Dachau, Karlsfeld und Freising.